📮Nutze die Briefwahl!
👉Mach mit und entscheide mit, jede Stimme zählt!
💌Wählen mittels Wahlkarte!
👉Anspruch auf Ausstellung
• Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag voraussichtlich nicht da sind (Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt)
• Wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des Wahllokales am Wahltag (z.B. eingeschränkte Mobilität) unmöglich ist
👉Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
• Schriftlich (mittels ausgefüllter Rücksendekarte der amtlichen Wahlinformation, unter Angabe von Reisepassnummer, Personalausweisnummer oder Führerscheinnummer)
• Per E-Mail mit Begründung (Angabe von Reisepassnummer oder Personalausweisnummer oder Führerscheinnummer)
• Mündlich, das heißt persönlich, nicht aber telefonisch bei der Gemeinde
👉Zu beachten:
Die Beantragung der Wahlkarte hat ausnahmslos durch die wahlberechtigte Person selbst und nicht durch Dritte zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Erziehungsberechtigte oder andere Nahestehende ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch einen Erwachsenenvertreter (vormals Sachwalter).
👉Zeitpunkt der Antragstellung:
Schriftlich: Ab sofort bis Mittwoch, 19. März 2025
Mündlich (persönlich): Ab sofort bis Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr
👉Nach der mündlichen (persönlichen) Beantragung der Wahlkarte im Gemeindeamt kann die Person gleich direkt ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben.
👉Die Wahlkarte wird anschließend bis zum Wahltag sicher verwahrt.
😉UNS liegt MÜHLEN am HERZEN❤️Dir auch?❤️